✈️ Besonderheit am Flughafen Leipzig/Halle (LEJ/EDDP)
Für Taxifahrten ab dem Flughafen Leipzig/Halle gelten spezielle Regelungen beim Pflichtfahrgebiet:
📌 Pflichtfahrgebiet bei Abfahrt am Flughafen
Bei Fahrten, die am Flughafen Leipzig/Halle beginnen, umfasst das Pflichtfahrgebiet:
- den Landkreis Nordsachsen
- den Landkreis Leipzig
- den Landkreis Saalekreis
- die kreisfreien Städte Leipzig und Halle (Saale)
Das bedeutet:
Taxifahrer dürfen Fahrgäste zu jedem Ziel innerhalb dieser Regionen nur mit Taxameter fahren.
Fahrten darüber hinaus können – wie üblich – frei vereinbart werden.
- Kürzel des Flughafens: LEJ (IATA) / EDDP (ICAO)
- Tarifpflicht: Es gilt weiterhin die Taxi- und Tarifordnung, Sonderpreise sind nicht zulässig.
ℹ️ Hinweis
Diese Regelung sorgt für eine klare Zuordnung der Zuständigkeiten und verhindert Streitigkeiten über die Annahme von Fahrten am Flughafen.