💡das musst du wissen
Bei Rechnungsfahrten gilt je nach besetzt gefahrener Strecke ein unterschiedlicher Mehrwertsteuersatz:
- Bis einschließlich 50,0 km:
👉 Es gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 % - Ab 50,1 km:
👉 Es gilt der reguläre Steuersatz von 19 %
📌 Entscheidend ist ausschließlich die Strecke mit Fahrgast an Bord.
Die Rückfahrt oder Anfahrt zählt nicht zur Berechnung der MwSt.
Die Rückfahrt oder Anfahrt zählt nicht zur Berechnung der MwSt.